Muss ich unbedingt eine Gewerbeschein für eine Position als Reisebegleiterin haben?
Thread poster: Carla Bindenberg
Carla Bindenberg
Carla Bindenberg
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Aug 1, 2022

Hallo,

vielen Dank nochmal für eure freundliche Hilfe auf diesem Forum:)

Als freiberufliche Übersetzerin habe ich mich bei dem Finanzamt* gemeldet...

Ein Kunde von mir ist in der Tourismusbranche tätig. Ich habe für ihn viele Übersetzungen ins Italienische ausgeführt.
Nun er braucht dringend Reisebegleiter/in, die Italienisch sprechen können. Als Studentin habe ich mich schon um Touristen gekümmert... Er hat mich darüber gefragt...

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Hallo,

vielen Dank nochmal für eure freundliche Hilfe auf diesem Forum:)

Als freiberufliche Übersetzerin habe ich mich bei dem Finanzamt* gemeldet...

Ein Kunde von mir ist in der Tourismusbranche tätig. Ich habe für ihn viele Übersetzungen ins Italienische ausgeführt.
Nun er braucht dringend Reisebegleiter/in, die Italienisch sprechen können. Als Studentin habe ich mich schon um Touristen gekümmert... Er hat mich darüber gefragt...

Muss ich unbedingt eine Gewerbe- oder Kleingewerbeschein in Deutschland haben? Oder reicht meine Registrierung bei dem FA*

Der Kunde hätte 3-4 Einsätze pro Jahr also sehr selten)

Vielen Dank für eure Meinung + schöne Woche!

Carla


[Bearbeitet am 2022-08-01 13:41 GMT]
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Felicita Ratti
Felicita Ratti  Identity Verified
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Deutschland? In Österreich dürfte es kein Problem sein Aug 1, 2022

Ich sehe im Profil "Deutschland", also kann es sein, dass es bei euch Nachbarn anders ist.
Hier in Österreich würde es gehen, weil Reisebegleiter/-in ein freies Gewerbe ist (anders als Fremdführer/-in). Wenn man schon irgendwelchen Gewerbeschein hat (wie in diesem Fall), kann man hier bis auf ein gewisses Prozent des eigenen Umsatzes (denke ich 3%?) andere freigewerbliche Tätigkeiten ausüben (3-4x im Jahr liegt bestimmt unter dieser Grenze, denke ich).


 
Martina Klett
Martina Klett  Identity Verified
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Expertenforum des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Aug 1, 2022

Hallo Carla,

eine Antwort auf deine Frage habe ich nicht, aber einen Tipp: Frag doch beim Expertenforum des BMWK nach: https://www.existenzgruender.de/DE/BMWi-Expertenforum/Frage-stellen/frage-stellen.html

Im Archiv gibt es do
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Hallo Carla,

eine Antwort auf deine Frage habe ich nicht, aber einen Tipp: Frag doch beim Expertenforum des BMWK nach: https://www.existenzgruender.de/DE/BMWi-Expertenforum/Frage-stellen/frage-stellen.html

Im Archiv gibt es dort eine ähnliche Frage (https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Freie-Berufe/unterrichtende-Taetigkeit/Reiseleiterin-freiberufliche-oder-gewerbliche-Taetigkeit.html), wenn du deinen Fall dort genau schilderst, erhältst du vermutlich eine passgenaue Antwort.

VG
Martina
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British Diana
British Diana
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Übungsleiterpauschale? Aug 1, 2022

Die Übungsleiterpauschale nach EStG § 3, 26 wäre hier natürlich sehr günstig, weil €3 000,- freiberufliche Einkünfte im Jahr frei sind. Reiseleitung gilt m.E. auch als pädagogische Tätigkeit. Die Frage ist jedoch, ob der Auftraggeber gemeinnützig ist.

 
dkfmmuc
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! Krankenkassenbescheinigung als Nachweis Aug 2, 2022

Carla Bindenberg wrote:

Hallo,

vielen Dank nochmal für eure freundliche Hilfe auf diesem Forum:)

Als freiberufliche Übersetzerin habe ich mich bei dem Finanzamt* gemeldet...

Ein Kunde von mir ist in der Tourismusbranche tätig. Ich habe für ihn viele Übersetzungen ins Italienische ausgeführt.
Nun er braucht dringend Reisebegleiter/in, die Italienisch sprechen können. Als Studentin habe ich mich schon um Touristen gekümmert... Er hat mich darüber gefragt...

Muss ich unbedingt eine Gewerbe- oder Kleingewerbeschein in Deutschland haben? Oder reicht meine Registrierung bei dem FA*

Der Kunde hätte 3-4 Einsätze pro Jahr also sehr selten)

Vielen Dank für eure Meinung + schöne Woche!

Carla


[Bearbeitet am 2022-08-01 13:41 GMT]


Hallo Carla,

Dein Kunde ist wahrscheinlich durch die immer weiter steigende Bürokratie in Deutschland komplett verunsichert.

*Eigentlich* geht es ihm darum ruhig zu schlafen und nicht dem Risiko einer Schwarzarbeit ausgesetzt zu sein.

Also warum nicht das Krankenkassenschreiben aus dem Februar nehmen in dem die im Vorjahr gezahlten Beiträge aufgeführt sind.

Diese abdecken und dem Kunden zusammen mit Deiner Steuernummer schicken.

Da Du zu den freien Berufen gehörst macht es nicht viel Sinn eine zusätzliche Firma aufzumachen. Du würdest dann beispielsweise eine GmbH gründen und entsprechende Zusatzkosten haben.

Da ich keine Steuerberatung machen darf ist dies alles nur wie ein Gespräch unter Kollegen bei einem guten Kaffee.

Deshalb, wenn das 1. nicht geht: Du kannst ja weiterhin freiberuflich tätig sein und warum stellt Dich der Kunde nicht für 1 Monat zusätzlich als geringfügig Beschäftigter ein.

Und sei ihm nicht böse: In den letzten Jahren hat sich das Klima enorm gegen die Unternehmen verändert. So muss er sich alle 2 (?) Jahre alle Führerscheine zeigen lassen und dies dokumentieren. Sonst darf derjenige kein Firmenfahrzeug fahren..... 🤔

Liebe Grüße

Gerd


 
Rolf Keller
Rolf Keller
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Reisebegleiter, der zum Übersetzen mitreist, ist ein Dolmetscher ... Aug 3, 2022

dkfmmuc wrote:

Da Du zu den freien Berufen gehörst macht es nicht viel Sinn eine zusätzliche Firma aufzumachen.

Richtig. Nicht generell, aber in diesem Szenario.

Du würdest dann beispielsweise eine GmbH gründen und entsprechende Zusatzkosten haben.

Falsch. Jeder kann ohne Weiteres unter seinem normalen Namen als sogenannter "Selbständiger" tätig sein. Dafür braucht es nicht mehr als eine Postkarte ans Finanzamt. Ohne feste Niederlassung braucht man auch keinen Gewerbeschein.
Nix Gesellschaft, nix Handelsregister, nix Firma im Sinne von Firmenname, nix besondere Buchführungspflichten.

Davon abgesehen frage ich mich, warum man nicht die "Reisebegleitung mit Italienisch" ganz einfach als Dolmetschertätigkeit betrachten/deklarieren kann. Dann ist es automatisch freiberuflich, und die Reisekosten könnte man einfach neben dem Honorar als Spesen (= durchlaufende Kosten) in die Rechnung schreiben. Andernfalls wäre es ja eine Arbeitmehmertätigkeit (da weisungsgebunden usw.)


Viviane Marx
 
Steffen Walter
Steffen Walter  Identity Verified
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Begleitdolmetschen Aug 3, 2022

Rolf Keller wrote:
...
Davon abgesehen frage ich mich, warum man nicht die "Reisebegleitung mit Italienisch" ganz einfach als Dolmetschertätigkeit betrachten/deklarieren kann. Dann ist es automatisch freiberuflich, und die Reisekosten könnte man einfach neben dem Honorar als Spesen (= durchlaufende Kosten) in die Rechnung schreiben. Andernfalls wäre es ja eine Arbeitmehmertätigkeit (da weisungsgebunden usw.)


Richtig, das ist nichts anderes als Begleitdolmetschen. Siehe u. a. http://www.mondoagit.de/dolmetscher/dolmetscherdienste/begleitdolmetschen/


Viviane Marx
 


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