Halaman pada topik: [1 2] > | Urkunden, Zeugnisse, Urteile, Diplome usw. Penulis thread: tipptipp
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Hallo,
wo lernt man eigentlich, so etwas zu übersetzen? Stehe "terminologisch" irgendwie auf dem Schlauch. Ja, ich habe einen staatlichen Abschluss doch in meiner Ausbildung wurde mir nichts darüber vermittelt. Jetzt darf ich mich zwar ermächtigen lassen, habe aber keinen Plan von der Materie.
Habt ihr evtl. Buchempfehlungen für mich, Webseiten, Fachwortschatz, bei mir gehts nur um Englisch-Deutsch, D... See more Hallo,
wo lernt man eigentlich, so etwas zu übersetzen? Stehe "terminologisch" irgendwie auf dem Schlauch. Ja, ich habe einen staatlichen Abschluss doch in meiner Ausbildung wurde mir nichts darüber vermittelt. Jetzt darf ich mich zwar ermächtigen lassen, habe aber keinen Plan von der Materie.
Habt ihr evtl. Buchempfehlungen für mich, Webseiten, Fachwortschatz, bei mir gehts nur um Englisch-Deutsch, Deutsch-Englisch. Reicht ein Fachwortschatz für Recht?
Danke für jede Hilfe. ▲ Collapse | | | Willkommen im Beruf | Mar 13, 2013 |
Ja, das lernt man nirgends, man bringt es sich meistens selbst bei...
1) Möglichkeit: Nach Seminaren (z.B. von Berufsverbänden) Ausschau halten. Und immer mitrechnen: Sie kosten Geld, und Deine Kunden müssen das mit bezahlen, Du musst es mit in die Kalkulation einrechen. (Also nicht Führerschein für 5 Euro anbieten.)
2) Wenn Du kein passendes Seminar findest: Frage bei den Verbänden. Wenn ein paar ähnliche Anfragen eintreffen, also klar ist, dass Bedarf besteht, ... See more Ja, das lernt man nirgends, man bringt es sich meistens selbst bei...
1) Möglichkeit: Nach Seminaren (z.B. von Berufsverbänden) Ausschau halten. Und immer mitrechnen: Sie kosten Geld, und Deine Kunden müssen das mit bezahlen, Du musst es mit in die Kalkulation einrechen. (Also nicht Führerschein für 5 Euro anbieten.)
2) Wenn Du kein passendes Seminar findest: Frage bei den Verbänden. Wenn ein paar ähnliche Anfragen eintreffen, also klar ist, dass Bedarf besteht, wird über kurz oder lang auch ein Verband sowas organisieren.
3) Es gibt einzelne Artikel in Fachzeitschriften dazu, ich habe schon einige in "MDÜ" gesehen.
4) Ich habe zwei (kleine) Broschüren geschrieben. In der über "Dolmetschen im Gericht" findest Du auch einige Hinweise für Übersetzer. In der über "Dolmetscher-Treffen" findest Du Tipps und Anleitungen, wie Du in Deiner Region Treffen mit anderen ÜbersetzerInnen organisieren kannst, um genau solche Fragen im Austausch zu klären. Wenn alle Beispiele aus ihrer Arbeit mitbringen, habt Ihr mit Sicherheit einen lehrreichen und vermutlich auch sehr lustigen Nachmittag.
Es sind aber wirklich nur kurze Einführungsbroschüren, keine Fachbücher:
http://www.dolmetscher-treffen.de/pdf/neue-broschueren.pdf ▲ Collapse | | | Joakim Braun Swedia Local time: 07:04 Jerman ke Swedia + ...
Das "wo" gibt es nicht. Man eignet sich das Wissen von Fall zu Fall an.
Ich übersetze öfter Zeugnisse Deutsch=>Schwedisch, da liest man dann eben anfangs die entsprechenden Richtlinien und Verordnungen durch, um sich ein Bild davon zu machen, wie die Behörden mit der Terminologie umgehen und was sie sich dabei gedacht haben. In Schweden z.B. darf jede Hochschule ihre eigene Zeugnisterminologie benutzen, und in Deutschland hat jedes Bundesland seine eigenen Bestimmungen.
... See more Das "wo" gibt es nicht. Man eignet sich das Wissen von Fall zu Fall an.
Ich übersetze öfter Zeugnisse Deutsch=>Schwedisch, da liest man dann eben anfangs die entsprechenden Richtlinien und Verordnungen durch, um sich ein Bild davon zu machen, wie die Behörden mit der Terminologie umgehen und was sie sich dabei gedacht haben. In Schweden z.B. darf jede Hochschule ihre eigene Zeugnisterminologie benutzen, und in Deutschland hat jedes Bundesland seine eigenen Bestimmungen.
Dann gibt's noch verschiedene EU-Aspekte wie ECTS.
Aber diese ganze Materie ist viel weniger "geregelt" als man es sich gemeinhin vorstellt.
Ich kann wirklich nur empfehlen: Als Anfänger soll man die offiziellen Texte durchlesen, nicht aus zweiter Hand einen Wortschatz aufbauen... schon gar nicht aus Wörterbüchern. ▲ Collapse | | |
Joakim Braun wrote:
Das "wo" gibt es nicht. Man eignet sich das Wissen von Fall zu Fall an.
Ich übersetze öfter Zeugnisse Deutsch=>Schwedisch, da liest man dann eben anfangs die entsprechenden Richtlinien und Verordnungen durch, um sich ein Bild davon zu machen, wie die Behörden mit der Terminologie umgehen und was sie sich dabei gedacht haben. In Schweden z.B. darf jede Hochschule ihre eigene Zeugnisterminologie benutzen, und in Deutschland hat jedes Bundesland seine eigenen Bestimmungen.
Dann gibt's noch verschiedene EU-Aspekte wie ECTS.
Aber diese ganze Materie ist viel weniger "geregelt" als man es sich gemeinhin vorstellt.
Ich kann wirklich nur empfehlen: Als Anfänger soll man die offiziellen Texte durchlesen, nicht aus zweiter Hand einen Wortschatz aufbauen... schon gar nicht aus Wörterbüchern.
Ja, genau, lesen, lesen. Ich habe auch durch die Übersetzungen von meinen eigenen Zertifikate (sie wurden aus dem Portugiesisch ins Deutsch übersetzt) gelernt.
Hier ein paar interessante Bücher und Links:
Helia Daubach, Claus Sprick
Der Zivilprozess - Eine Einführung für Gerichtsdolmetscher und -übersetzer, 2. Auflage
Ulrich Daum
Gerichts- und Behördenterminologie, 9. überarbeitete Auflage
Rainer Kock
Der Strafprozess - Eine Einführung für Gerichtsdolmetscher und –übersetzer
http://www.bdue.de/
http://www.jurawelt.com | |
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BDÜ-Seminare und Anabin-Webseite | Mar 14, 2013 |
Hallo,
ich kann die BDÜ-Seminare zum Thema Urkundenübersetzen empfehlen. Da habe ich viel gelernt. Ansonsten finde ich noch die Anabin-Webseite ganz praktisch, wenn es um die Übersetzung von ausländischen Bildungsinstitutionen und Bildungsabschlüssen geht: http://anabin.kmk.org/. Und vom Land Sachsen-Anhalt gibt es ein Informationsblatt zur Erste... See more Hallo,
ich kann die BDÜ-Seminare zum Thema Urkundenübersetzen empfehlen. Da habe ich viel gelernt. Ansonsten finde ich noch die Anabin-Webseite ganz praktisch, wenn es um die Übersetzung von ausländischen Bildungsinstitutionen und Bildungsabschlüssen geht: http://anabin.kmk.org/. Und vom Land Sachsen-Anhalt gibt es ein Informationsblatt zur Erstellung von Urkundenübersetzungen: http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Files/AnfertUeb.pdf. Das ist zwar Sachsen-Anhalt-spezifisch, enthält aber ein paar Tips, die sich natürlich auch auf andere Bundesländer übertragen lassen.
Wichtig sind vielleicht noch die folgenden Punkte:
- ALLES übersetzen bzw. als Anmerkung erwähnen (auch Wasserzeichen, Aktenvermerke etc.). Und lieber wörtlich übersetzen als Terminologie von irgendwelchen Behörden im Zielland zu übernehmen. Und bitte keine Noten etc umrechnen!
- nicht zu niedrig kalkulieren! Sowohl der Rechercheaufwand als auch der Formatierungsaufwand von Urkundenübersetzungen können extrem hoch sein. Ich überschlage wirklich nur noch die Stunden, die ich vermutlich brauche (einschließlich gründlich Korrekturlesen, Ausdrucken, Ausdruck prüfen, alles heften, alle notwendigen Stempel draufmachen etc.), und mache allen Kunden einen Netto-Pauschalpreis plus Stempelgebühr zzgl. MwSt. Wenn man am Anfang steht und noch nicht weiß, wie viele Stunden man braucht, ist es sinnvoll, sich bei jeder Übersetzung die Stunden aufzuschreiben, damit man bei ähnlich gestalteten Neuaufträgen dann einfach nachschauen kann, wie lange es beim letzten Mal gedauert hat.
- Am angenehmsten sind Urkunden, wo man davon ausgehen kann, dass man später ähnliche Aufträge bekommt. Also standardisierte Sachen wie Führerscheine, Heirats-/Geburts-/Scheidungsurkunden etc. (je nach Land) und so weiter.
- Am unangenehmsten sind Dokumente wie Arbeitszeugnisse oder sonstige persönlich geschriebene credentials, die oft so spezialisiert sind, dass sie terminologisch sehr fach- und landesspezifisch und deshalb nur schwer und mit viel Recherche zu übersetzen sind. Außerdem kann man bei solchen Dokumenten davon ausgehen, dass man keine entsprechenden Folgeaufträge bekommen wird und sich der Aufwand deshalb nicht im Hinblick auf zukünftige Übersetzungen lohnt. Dabei hat es sich für mich bewährt, solche Übersetzungen dem Kunden erst einmal zur Freigabe per E-Mail zuzuschicken, damit er beim Abholen der gestempelten Übersetzung nicht anfängt, an der Formulierung herumzukritteln. Kommen vom Kunden dann "Verbesserungsvorschläge", muss man als Übersetzer abwägen, ob die dem Kontext (und der beim Kunden oft eher vorliegenden Fachkenntnis) angemessen sind oder ob man als derjenige, der die Übersetzung stempelt, lieber doch bei einer wörtlicheren Übersetzung bleibt.
Im MDÜ gab es früher immer Werbeanzeigen für einen Verlag, bei dem man Musterübersetzungen bestellen kann: http://www.dr-feix.com/index.html. Ich habe mir dort allerdings nie was bestellt und habe keine Ahnung, wie hilfreich die Sachen sind.
Hochkomplexe Strukturen lassen sich übrigens oft am übersichtlichsten als Tabellen (mit ausgeblendeten Linien) wiedergeben.
Noch ein paar Tips aus einem Workshop zum Urkundenübersetzen, den ich bei der BDÜ-Konferenz mitgemacht habe:
- Eine ordentliche, ausführliche und übersichtliche Ablage der Urkundenübersetzungen gleich von Anfang an ist sehr sinnvoll, weil man dann, wenn man irgendwann mal wieder eine ähnliche Urkunde zum Übersetzen bekommt, sofort die frühere wieder findet und als Vorlage nehmen kann.
- Die Dozentin riet auch dazu, den Kundenkontakt auf das Nötigste zu beschränken, weil man in der Zeit, in der man sich mit Kunden trifft, keinen Umsatz macht. Also z.B. zu übersetzende Vorlage als PDF schicken lassen und sich das Original dann beim Abholen vorlegen lassen. Ich lasse mir die Originale auch oft als Einwurfeinschreiben schicken (und hatte damit bis jetzt, toi, toi, toi noch kein Pech).
HTH
Grüße
Iris Kleinophorst ▲ Collapse | | |
Ich danke euch allen für die vielen hilfreichen und ausführlichen Informationen! | | |
Iris Kleinophorst wrote:
Im MDÜ gab es früher immer Werbeanzeigen für einen Verlag, bei dem man Musterübersetzungen bestellen kann: http://www.dr-feix.com/index.html. Ich habe mir dort allerdings nie was bestellt und habe keine Ahnung, wie hilfreich die Sachen sind.
Iris Kleinophorst
Die Bücher kann man als Anhaltspunkt betrachten. Da kann aber auch sehen, wie ein Wort "anders" übersetzt wird. Aber es lohnt sich, ein Blick 'reinzuwerfen. | | | Antrag Abgelehnt | Mar 16, 2013 |
Hallo nochmal,
ich habe ein großes Problem.
Mein Antrag auf Ermächtigung ist vom Oberlandesgericht Köln abgelehnt worden.
Begründung des Gerichts:
"Nach § 35 kein Nachweis der sicheren Kenntnisse der deutschen "Rechtssprache". Ich habe allerdings schon ein Zeugnis fürs Urkundenübersetzen vorgelegt - ich hatte während meiner Ausbildung einen entsprechenden Kurs belegt.
Meine Fragen:
Ist das in allen Bundeslän... See more Hallo nochmal,
ich habe ein großes Problem.
Mein Antrag auf Ermächtigung ist vom Oberlandesgericht Köln abgelehnt worden.
Begründung des Gerichts:
"Nach § 35 kein Nachweis der sicheren Kenntnisse der deutschen "Rechtssprache". Ich habe allerdings schon ein Zeugnis fürs Urkundenübersetzen vorgelegt - ich hatte während meiner Ausbildung einen entsprechenden Kurs belegt.
Meine Fragen:
Ist das in allen Bundesländern so mit dem § 35?
Ist das neu mit dem § 35
Man hat mir während der Ausbildung immer wieder gesagt, mit der "staatlichen Prüfung" hätte ich das Recht, mich ermächtigen zu lassen. Komme mir veräppelt vor.
Ich soll den Kurs "Summer School" des BDÜ belegen und eine Prüfung machen. Das ist mir völlig neu, ist das mal wieder eine neue Methode, um an Cash zu kommen? Was kostet so ein Kurs, wie viel Lernstoff beinhaltet er? Kann mir jmd. helfen?
LG
[Edited at 2013-03-16 12:36 GMT]
[Edited at 2013-03-16 15:23 GMT] ▲ Collapse | |
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Nicht klagen, rangehen! | Mar 17, 2013 |
tipptipp wrote:
Nach § 35 kein Nachweis der sicheren Kenntnisse der deutschen "Rechtssprache". Ich habe allerdings schon ein Zeugnis fürs Urkundenübersetzen vorgelegt
"Rechtssprache" ist etwas mehr. Eine Ermächtigung nur für Urkunden gibt es AFAIK nicht.
Man hat mir während der Ausbildung immer wieder gesagt ... Komme mir veräppelt vor.
(...)
Das ist mir völlig neu
Willkommen im wirklichen Leben.
Was kostet so ein Kurs, wie viel Lernstoff beinhaltet er?
Ob man das beim Veranstalter erfahren könnte? Womöglich sogar auf dessen Webseiten? Wie wenig irgendwelche Auskünfte von irgendwem wert sein können, hast du doch nun gesehen ... | | | Kenntnisse der Rechtssprache | Mar 17, 2013 |
Ich habe Dich ja oben schon auf die Broschüren hingewiesen, dort werden solche Fragen ausführlich erklärt.
§ 35: Nein, das ist nicht überall so, das ist ein Gesetz für die Ermächtigung (und allg. Vereidigung) in NRW. In allen Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen.
Frag am besten erst mal, welche Prüfungen oder anderes zum Nachweis der Sprachkenntnisse anerkannt werden. Das ist natürlich die BDÜ-Summerschool, aber vielleicht auch andere, dass Du di... See more Ich habe Dich ja oben schon auf die Broschüren hingewiesen, dort werden solche Fragen ausführlich erklärt.
§ 35: Nein, das ist nicht überall so, das ist ein Gesetz für die Ermächtigung (und allg. Vereidigung) in NRW. In allen Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen.
Frag am besten erst mal, welche Prüfungen oder anderes zum Nachweis der Sprachkenntnisse anerkannt werden. Das ist natürlich die BDÜ-Summerschool, aber vielleicht auch andere, dass Du die Auswahl hast. Die Kurse sind unterschiedlich lang / teuer und unterschiedlich intensiv. Wenn Du später vor allem auf diesem Gebiet arbeiten willst, und zwar täglich und ganztags, ist ein intensiverer (und teurerer) Kurs zu empfehlen.
Es gibt solche Kurse und Prüfungen nicht nur vom BDÜ Deutschland und vom BDÜ NRW, sondern auch von anderen wie ATICOM oder der Uni Hamburg oder Leipzig. Oder guck Dir die Kurse in Darmstadt an (staatlich - hessisch). ▲ Collapse | | | Lohnt sich nicht mehr | Mar 18, 2013 |
Die Prüfungen sind alle ausgebucht und finden mehrmals pro Jahr statt. Wie viele Aufträge bleiben da wohl noch für mich übrig, wenn es in NRW bald zig ermächtigte Übersetzer gibt, die auch alle versuchen, an die paar Aufträge zu kommen, die es noch gibt.
Ich glaube, der Beruf selbstständiger Übersetzer in Vollzeit ist "over". Davon kann man nicht mehr leben. | | | So schnell aufgegeben? | Mar 18, 2013 |
tipptipp wrote:
Die Prüfungen sind alle ausgebucht und finden mehrmals pro Jahr statt. Wie viele Aufträge bleiben da wohl noch für mich übrig, wenn es in NRW bald zig ermächtigte Übersetzer gibt, die auch alle versuchen, an die paar Aufträge zu kommen, die es noch gibt.
Nein, es gibt genug Prüfungen.
Und Urkundenübersetzerinnen werden seit dem Bestehen des Landes Nordrhein-Westfalen ermächtigt, der Zeitpunkt Deines Antrags ist keineswegs irgendwie auffällig. Und der Markt wächst schneller als die Zahl der Anbieter.
Ich glaube, der Beruf selbstständiger Übersetzer in Vollzeit ist "over". Davon kann man nicht mehr leben.
Nein, das hängt immer von der Einzelnen ab: Wie gut kann sie übersetzen, vor allem aber: Wie gut kann sie sich im Markt behaupten, sich bekannt machen und Folgeaufträge erhalten? | |
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Hallo Reinhard,
zunächst danke für deine vielen Infos.
Woher weißt du, dass der Markt schneller wächst als die Anbieterzahl. Hast du konkrete Zahlen oder sind das Vermutungen.
Ich verstehe auch noch nicht so ganz, wie man bei einer Scheidungsurkunde oder einem Diplom-Zeugnis etc. an Folgeaufträge kommen soll. Das sind doch alles eher einmalige Geschichten. Empfehlungsmarkting, hm? Hey, der hat mir meine Scheidungsurkunde toll übersetzt:) Gibts das? <... See more Hallo Reinhard,
zunächst danke für deine vielen Infos.
Woher weißt du, dass der Markt schneller wächst als die Anbieterzahl. Hast du konkrete Zahlen oder sind das Vermutungen.
Ich verstehe auch noch nicht so ganz, wie man bei einer Scheidungsurkunde oder einem Diplom-Zeugnis etc. an Folgeaufträge kommen soll. Das sind doch alles eher einmalige Geschichten. Empfehlungsmarkting, hm? Hey, der hat mir meine Scheidungsurkunde toll übersetzt:) Gibts das?
LG ▲ Collapse | | | Folgeaufträge | Mar 18, 2013 |
Hinweise auf den Wachstumsmarkt findest Du hier:
http://www.tekom.de/index_neu.jsp?url=/servlet/ControllerGUI?action=voll&id=2623
... aber auch bei Berufsverbänden. Der BDÜ schrieb vor einiger Zeit, dass die Aufträge um 15 % pro Jahr zunehmen.
Folgeaufträge: Ja, die Weiterempfehlung durch zufriedene Kunden ist sehr wichtig. Das ... See more Hinweise auf den Wachstumsmarkt findest Du hier:
http://www.tekom.de/index_neu.jsp?url=/servlet/ControllerGUI?action=voll&id=2623
... aber auch bei Berufsverbänden. Der BDÜ schrieb vor einiger Zeit, dass die Aufträge um 15 % pro Jahr zunehmen.
Folgeaufträge: Ja, die Weiterempfehlung durch zufriedene Kunden ist sehr wichtig. Das braucht eine Anlaufzeit von ein bis zwei Jahren. Voraussetzung ist natürlich, dass Deine Kundinnen und Kunden wirklich zufrieden sind und Du sie systematisch bittest, Karten / Blätter von Dir weiterzugeben. ▲ Collapse | | | Prüfungsunterlagen angeschaut | Mar 23, 2013 |
Hallo,
ich habe mir die Unterlagen für die Rechtsprache-Prüfung angeschaut.
Ich finde das Land NRW hat hier seine Kompetenzen klar überschritten und bestehendes Recht verletzt:
Die in §35 Absatz 3 Artikel 2 verlangten Nachweise für die Ermächtigung sind fadenscheinig. Für das Übersetzen von Urkunden, Bescheinigungen, Diplomen, Arbeitszeugnissen oder Referenzen bringt mir diese Prüfung rein gar nichts.
Darüberhinaus finde ich es unge... See more Hallo,
ich habe mir die Unterlagen für die Rechtsprache-Prüfung angeschaut.
Ich finde das Land NRW hat hier seine Kompetenzen klar überschritten und bestehendes Recht verletzt:
Die in §35 Absatz 3 Artikel 2 verlangten Nachweise für die Ermächtigung sind fadenscheinig. Für das Übersetzen von Urkunden, Bescheinigungen, Diplomen, Arbeitszeugnissen oder Referenzen bringt mir diese Prüfung rein gar nichts.
Darüberhinaus finde ich es ungeheuerlich, dass mir dass Land vorschreiben möchte, was ich als Freiberufler zu übersetzen habe, und dass es meine Pflicht ist, Aufträge von den Gerichten anzunehmen. Bin ich Beamter oder was, nein! Ich bin Freiberufler und kann selbst entscheiden, was ich machen will. Ich hatte nie vor, Urteile oder anderen Rechtskram zu übersetzen. Allein diesen Monat musste ich 4 private Anfragen ablehnen, Geld, das ich dringend brauche. Ich sehe hier Willkür und finanzielles Interesse, wie überall.
In allen anderen Bundesländern gibt es diese Regelung so nicht. Ich fühle mich wirtschaftlich benachteiligt und werde Klage einreichen, kostet mich ja ausnahmsweise mal nix, ist also die günstigere Alternative.
LG ▲ Collapse | | | Halaman pada topik: [1 2] > | Tidak ada moderator yang ditugaskan khusus di forum ini. Untuk melaporkan pelanggaran peraturan situs atau meminta bantuan, harap hubungi staf situs » Urkunden, Zeugnisse, Urteile, Diplome usw. Anycount & Translation Office 3000 | Translation Office 3000
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