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Höhe der Verzugszinsen
Penulis thread: Sandra Westphal
reinhard-kiel
reinhard-kiel
Jerman
Local time: 11:30
Zahlungsverzugsrichtlinie der EU Feb 11, 2013

Zwei Kleinigkeiten möchte ich noch ergänzen:

1) Die Richtlinie ist wie alle Richtlinien verbindlich, sie muss in allen Mitgliedsstaaten und in den Beitrittsstaaten mindestens so umgesetzt werden.
Ansonsten gibt es die "Direktwirkung": Bei Nicht-Umsetzung gilt die Richtlinie direkt, man kann sich vor Gericht darauf berufen.

Für DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen bedeutet das: Sie gilt überall, man muss sich um die Landesgesetze keine großen Gedanken machen.
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Zwei Kleinigkeiten möchte ich noch ergänzen:

1) Die Richtlinie ist wie alle Richtlinien verbindlich, sie muss in allen Mitgliedsstaaten und in den Beitrittsstaaten mindestens so umgesetzt werden.
Ansonsten gibt es die "Direktwirkung": Bei Nicht-Umsetzung gilt die Richtlinie direkt, man kann sich vor Gericht darauf berufen.

Für DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen bedeutet das: Sie gilt überall, man muss sich um die Landesgesetze keine großen Gedanken machen.

Die können nur weitergehende Regelungen treffen. So ist in Deutschland geplant, die in der Richtlinie vorgesehene mögliche Verlängerung der Zahlungsfrist von 30 auf 60 Tage für Behörden zu erschweren (was uns allen nützt).

2) Das alles gilt NICHT für Geschäfte aller Art mit Privatleuten ("Verbrauchern").
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Rolf Keller
Rolf Keller
Jerman
Local time: 11:30
Inggris ke Jerman
Es gilt in diesem Fall NUR das nationale Recht Feb 11, 2013

reinhard-kiel wrote:

Die Richtlinie ist wie alle Richtlinien verbindlich, sie muss in allen Mitgliedsstaaten und in den Beitrittsstaaten mindestens so umgesetzt werden.


Sicher. Es wäre aber nicht das erste Mal, dass eine Regierung dem nicht bzw. nicht rechtzeitig folgt.

"Mindestens" geht ohnehin nicht immer, wenn die Richtlinie (so wie es die hier diskutierte tut) das Verhältnis zweier privater Parteien zueinander regelt. Ein hoher Verzugszins z. B. ist für die eine Partei gut, für die andere aber schlecht - wo liegt dann das "mindestens"?

Ansonsten gibt es die "Direktwirkung": Bei Nicht-Umsetzung gilt die Richtlinie direkt, man kann sich vor Gericht darauf berufen.


Oh nein, das hat der EuGH für Fälle wie den hier diskutierten klar abgelehnt:
http://books.google.de/books?id=NtGQA_o03-QC&pg=PA1199&lpg=PA1199&dq="unmittelbare%20direktwirkung"&source=bl&ots=QHehiMDXx_&sig=0FCkgTZdwrk1lrWEg0cavaDr7xg&hl=de&sa=X&ei=oBUZUZjJIsi0tAa9noGoDQ&ved=0CDEQ6AEwAA#v=onepage&q="unmittelbare%20direktwirkung"&f=false


 
reinhard-kiel
reinhard-kiel
Jerman
Local time: 11:30
Beratung im Rechtsausschuss Feb 12, 2013

Mal abseits von der theoretischen Frage:

Die Bundesregierung hat ja den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie vorgelegt, der wurde jetzt im Rechtsausschuss beraten. Anschließend gab es eine öffentliche Anhörung.

Dabei ging es (natürlich) nicht auf die Auswirkungen auf Dolmetscher und Übersetzer, sondern im Wesentlichen um Handwerksbetriebe (und Bauaufträge).

Informationen dazu gibt es hier:
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Mal abseits von der theoretischen Frage:

Die Bundesregierung hat ja den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie vorgelegt, der wurde jetzt im Rechtsausschuss beraten. Anschließend gab es eine öffentliche Anhörung.

Dabei ging es (natürlich) nicht auf die Auswirkungen auf Dolmetscher und Übersetzer, sondern im Wesentlichen um Handwerksbetriebe (und Bauaufträge).

Informationen dazu gibt es hier:
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/themen/42328822_kw05_pa_recht_zahlungsverzug/index.html

Diskutiert wird, ob die Regelung "Zahlungsziel normalerweise 30 Tage, ausnahmsweise 60 Tage" nicht in der Praxis zu 60 Tage wird. Aber lest selbst, dort findet Ihr auch den Gesetzentwurf der Bundesregierung.
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