This site uses cookies.
Some of these cookies are essential to the operation of the site,
while others help to improve your experience by providing insights into how the site is being used.
For more information, please see the ProZ.com privacy policy.
1) Die Richtlinie ist wie alle Richtlinien verbindlich, sie muss in allen Mitgliedsstaaten und in den Beitrittsstaaten mindestens so umgesetzt werden.
Ansonsten gibt es die "Direktwirkung": Bei Nicht-Umsetzung gilt die Richtlinie direkt, man kann sich vor Gericht darauf berufen.
Für DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen bedeutet das: Sie gilt überall, man muss sich um die Landesgesetze keine großen Gedanken machen.... See more
Zwei Kleinigkeiten möchte ich noch ergänzen:
1) Die Richtlinie ist wie alle Richtlinien verbindlich, sie muss in allen Mitgliedsstaaten und in den Beitrittsstaaten mindestens so umgesetzt werden.
Ansonsten gibt es die "Direktwirkung": Bei Nicht-Umsetzung gilt die Richtlinie direkt, man kann sich vor Gericht darauf berufen.
Für DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen bedeutet das: Sie gilt überall, man muss sich um die Landesgesetze keine großen Gedanken machen.
Die können nur weitergehende Regelungen treffen. So ist in Deutschland geplant, die in der Richtlinie vorgesehene mögliche Verlängerung der Zahlungsfrist von 30 auf 60 Tage für Behörden zu erschweren (was uns allen nützt).
2) Das alles gilt NICHT für Geschäfte aller Art mit Privatleuten ("Verbrauchern"). ▲ Collapse
Subject:
Comment:
The contents of this post will automatically be included in the ticket generated. Please add any additional comments or explanation (optional)
Rolf Keller Jerman Local time: 11:30 Inggris ke Jerman
Es gilt in diesem Fall NUR das nationale Recht
Feb 11, 2013
reinhard-kiel wrote:
Die Richtlinie ist wie alle Richtlinien verbindlich, sie muss in allen Mitgliedsstaaten und in den Beitrittsstaaten mindestens so umgesetzt werden.
Sicher. Es wäre aber nicht das erste Mal, dass eine Regierung dem nicht bzw. nicht rechtzeitig folgt.
"Mindestens" geht ohnehin nicht immer, wenn die Richtlinie (so wie es die hier diskutierte tut) das Verhältnis zweier privater Parteien zueinander regelt. Ein hoher Verzugszins z. B. ist für die eine Partei gut, für die andere aber schlecht - wo liegt dann das "mindestens"?
Ansonsten gibt es die "Direktwirkung": Bei Nicht-Umsetzung gilt die Richtlinie direkt, man kann sich vor Gericht darauf berufen.
Die Bundesregierung hat ja den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie vorgelegt, der wurde jetzt im Rechtsausschuss beraten. Anschließend gab es eine öffentliche Anhörung.
Dabei ging es (natürlich) nicht auf die Auswirkungen auf Dolmetscher und Übersetzer, sondern im Wesentlichen um Handwerksbetriebe (und Bauaufträge).
Die Bundesregierung hat ja den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie vorgelegt, der wurde jetzt im Rechtsausschuss beraten. Anschließend gab es eine öffentliche Anhörung.
Dabei ging es (natürlich) nicht auf die Auswirkungen auf Dolmetscher und Übersetzer, sondern im Wesentlichen um Handwerksbetriebe (und Bauaufträge).
Diskutiert wird, ob die Regelung "Zahlungsziel normalerweise 30 Tage, ausnahmsweise 60 Tage" nicht in der Praxis zu 60 Tage wird. Aber lest selbst, dort findet Ihr auch den Gesetzentwurf der Bundesregierung. ▲ Collapse
Subject:
Comment:
The contents of this post will automatically be included in the ticket generated. Please add any additional comments or explanation (optional)
Translation Office 3000 is an advanced accounting tool for freelance translators and small agencies. TO3000 easily and seamlessly integrates with the business life of professional freelance translators.
Manage your TMs and Terms ... and boost your translation business
Are you ready for something fresh in the industry? TM-Town is a unique new site for you -- the freelance translator -- to store, manage and share translation memories (TMs) and glossaries...and potentially meet new clients on the basis of your prior work.